Stiftzahn Kosten

Wenn ein Frontzahn so stark geschädigt ist, dass von ihm nur noch die Wurzel vorhanden ist, kann als eine Therapieoption neben dem Zahnimplantat ein Stiftzahn in Frage kommen.

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Der Stiftzahn besteht aus einer künstlichen Zahnkrone, die über eine stabförmige Verlängerung – dem Stift – in der Wurzel verankert wird. Sie baut also den Zahn nach oben hin wieder auf und gibt ihm seine ursprüngliche Form und Funktion zurück. Stiftzähne können aus Stabilitätsgründen nur im Frontzahnbereich erfolgversprechend gesetzt werden.

Aus Kostensicht kann der Stiftzahn gegenüber dem Zahnimplantat durchaus attraktiv sein, aber hier ist Vorsicht geboten: Häufig liegt bei dem geschädigten Zahn ebenfalls ein bereits ausgeprägter Schaden der Wurzel vor, der durch die Kaukräfte auf den gesetzten Stiftzahn immer weiter voranschreitet. Dadurch geht die Wurzel frühzeitig verloren und es muss nun doch ein Implantat gesetzt werden, was bereits im ersten Schritt sinnvoller gewesen wäre und schließlich die Kosten unnötig in die Höhe treibt. Daher ist die korrekte Therapiewahl schließlich immer eine individuelle Entscheidung des Arztes oder Zahnarztes, die erst nach genauer Untersuchung erfolgen sollte.

Wieviel kostet ein Stiftzahn?

Grob kann man für einen Stiftzahn von einem Preis zwischen 400 und 1000 Euro ausgehen. Die genauen Kosten hängen einerseits vom Material ab. Der Stift kann aus Kunststoff, Keramik oder Metall bestehen, wobei Kunststoff die günstigste und Keramik mit etwa doppelt so hohen Materialkosten die teuerste Variante darstellt. Weiterhin kann der Stiftzahn konfektioniert, also standardmäßig gefertigt oder – aufwändiger und teurer – individuell hergestellt sein. Schließlich kommen noch die Kosten für das Honorar des Implantologen hinzu, dessen Höhe sich nach Aufwand und Umfang der Behandlung richtet und für Kassenpatienten nach dem Bewertungsmaßstab (Vergütungssystem der gesetzlichen Krankenkassen) bzw. für Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bemessen wird.

Was wird von den Krankenkassen übernommen?

Grundlage für die Bestimmung der Kosten und eventueller Kostenübernahmen ist der Heil- und Kostenplan (HKP), der Ihnen vom Behandler ausgehändigt wird. Hierbei übernehmen die Krankenkassen nur den Teil, der zur Regelversorgung gezählt wird und oft nur das Minimum an Qualität und Langlebigkeit des Zahnersatzes bedeutet. Man spricht auch vom befundorientierten Festzuschuss. So werden beispielsweise nur Nicht-Edelmetalle und Kunststoffstifte bezuschusst. In individuellen Härtefällen kann allerdings eine komplette Kostenübernahme oder ein doppelter Zuschuss durch die Krankenkassen erfolgen.

Das regelrechte Führen eines Bonusheftes kann für erhebliche Kostenersparnisse sorgen. So bekommt man einen Bonus auf den bezuschussten Preis, vorausgesetzt man hat die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt immer korrekt durchgeführt. Der Zuschuss beträgt 20 % bei 5-jähriger und sogar 30 % bei 10-jähriger regelmäßiger Kontrolle.

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Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder –behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Die Beantwortung individueller Fragen durch unsere Experten ist nur über die Arztsuche möglich. Mehr Informationen finden Sie in unserem Haftungsausschluss für Gesundheitsthemen.

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