ECDI Zentrum Aalen

Zahnimplantate
in Aalen

Praxisklinik MKG Dr. med. Dr. med. dent. Martin Keweloh und Parnter
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Implantologie im ECDI-Zentrum in Aalen

Die Praxisklinik MKG liegt im Herzen von Aalen und ist auf Leistungen der Mund-, Kiefer- und Implantat-Chirurgie spezialisiert. Die zuständigen Fachärzte sind Dr. Dr. Martin Keweloh und Selim Güleryüz.

Seit 2018 ergänzt unsere Aalener Praxis die Praxisklinik in Mutlangen als zweiter Standort. Sie ist auf dem neuesten Stand moderner medizinischer Zahntechnik und garantiert eine optimale stationäre oder ambulante Behandlung. Zu unseren Leistungen gehört auch die enge Zusammenarbeit mit dem Ostalb-Klinikum Aalen.

Unsere Praxisklinik bietet Ihnen ausreichend viele Parkplätze und hat einen barrierefreien Zugang.
Faktoren, die für uns sprechen:

  • mehr als 21 Jahre implantologische Erfahrung
  • schonende mikrochirurgische Methoden
  • 3-D-Planung mit fortschrittlichster Technologie
  • moderne Materialien
  • aktueller Stand der Wissenschaft

Für Neu-Patienten: Anamnesebogen

Für alle Patienten, die bisher noch nicht bei uns waren: Bitte bringen Sie den unten stehenden Anamnesebogen ausgedruckt und ausgefüllt mit.

Anamnesebogen
ECDI Anamnesebogen für Implantatbehandlung

Kontaktinformationen

Praxisklinik MKG Dr. Dr. Martin Keweloh und Partner I Aalen

Bahnhofstraße 35, 73430 Aalen
073618049490 073618049499
Online-Termin vereinbaren

Öffnungszeiten

MO08:00-18:00
DI08:00-18:00
MI08:00-18:00
DO08:00-18:00
FR08:00-15:00

KARTE UND ROUTE: DER WEG ZU Praxisklinik MKG Dr. Dr. Martin Keweloh und Partner I Aalen

Herzlich Willkommen im ECDI Zentrum Aalen

Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, M.Sc. Implantologie
Fachzahnarzt für Oralchirurgie

Auszeichnungen

Was ist ein Implantat?

Ein Zahnimplantat ist eine künstliche Zahnwurzel, die aus Titan oder Keramik besteht. Das Implantat wird von unseren Spezialisten in den Kiefer eingesetzt, um später weitere Bausteine des Zahnersatzes – wie Brücken, Kronen oder herausnehmbare Zähne – hinzuzufügen.

Wurzelimplantate werden als Element der modernen Zahnmedizin vor allem wegen ihrer überdurchschnittlichen Verträglichkeit und besonders hohen Langlebigkeit geschätzt.

Der Begriff „Implantation“ stammt vom lateinischen Wort „implantare“, was so viel wie „einpflanzen“ bedeutet.

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Warum Vertrauen in Ihren Implantologen so wichtig ist!

Was sind die Vorteile von Implantaten?

  • natürliche Optik
  • uneingeschränkte Kauaktivität
  • mindern eine übermäßige Abnutzung der noch gesunden Zähne
  • dienen dem Erhalt des Kieferknochens
  • gewährleisten eine besonders hohe Erfolgswahrscheinlichkeit der Behandlung, auch noch nach mehr als zehn Jahren

Wie verläuft die Implantation?

Jeder Behandlung im ECDI-Zentrum Aalen geht ein persönliches Gespräch voraus. Darin wird besprochen, ob und unter welchen Umständen eine Implantation bei Ihnen sinnvoll ist. Es wird auch geklärt, ob noch weitere Maßnahmen wie z. B. ein Knochenaufbau oder ein Sinuslift erforderlich sind.

Das Einsetzen des Implantats geschieht danach an einem separaten Termin. Es handelt sich um einen Routineeingriff. Kontrollen finden am Folgetag und noch einmal anderthalb Wochen später statt.

Im Regelfall ist ein zahnärztliches Implantat nach drei bis sechs Monaten eingeheilt. In besonderen Fällen kann es auch direkt belastet werden.

Nach der Einheilungsphase übernimmt Ihr Zahnarzt die prothetische Behandlung. Hierbei wird das Implantat mit einer sogenannten Suprakonstruktion versehen, etwa einer künstlichen Zahnkrone oder einem noch größeren Zahnersatz.

Was kosten Zahnimplantate?

Erst nach einer eingehenden Untersuchung und der Besprechung der nötigen Therapieschritte ist es möglich, eine korrekte Aussage über die anfallenden Kosten zu treffen.

Auf dem Kostenvoranschlag wird transparent aufgeführt, welche Vor-, Haupt- und Nebenleistungen im Rahmen der Implantation anfallen. Da ihr Zahnarzt die spätere prothetische Behandlung vornimmt, übernimmt dieser die Berechnung der prothetischen Leistungen.

Was übernimmt die Krankenkasse?

Eine Versorgung mit Implantaten wird kostentechnisch in zwei Kategorien unterteilt:

  • die Leistungen der implantologischen Behandlungen
  • die anschließende Versorgung mit dem Zahnersatz

Private Abrechnung der implantologischen Behandlungen

Gemäß SGB V dürfen die Kosten einer implantologischen Leistung grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Grundlage der Berechnung aller Implantationen ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und ggf. die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Sollte eine zahnmedizinische Versorgung ohne Implantate nicht möglich sein, kommen in ganz bestimmten Ausnahmefällen (z. B. nach Krebsoperationen oder schweren Unfällen) gesetzliche Krankenkassen für eine implantologische Behandlung auf. Dies ist jedoch nur unter speziellen Gesichtspunkten möglich und wird anhand fester Richtlinien – zumeist von Gutachtern – individuell entschieden.

Festzuschüsse der Krankenkassen für die Behandlung

Ob Krankenkassen einen Festzuschuss zur Behandlung beisteuern, hängt vom jeweiligen zahnmedizinischen Befund ab. In jedem Fall deckt der Festzuschuss die Kosten einer Suprakonstruktion (Brücke, Krone etc.) nur teilweise.

Sollten Sie sich für ein Implantat entscheiden, zieht die Krankenkasse die Durchschnittskosten einer Regelversorgung (Standardtherapie) als Grundlage zur Berechnung des Festzuschusses heran. Die Standardtherapie gilt im Regelfall aber nur für die Kosten eines anschließenden Zahnersatzes, welche üblicherweise geringer ausfallen als die Kosten für die Implantation selbst.

Zuvor wird genau aufgelistet, welche Behandlung nötig ist, um einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Dieser muss dann zumindest in Teilen von den Krankenkassen freigegeben werden, um die Festzuschüsse zu bestimmen, die dem Patienten zur Verfügung stehen. Dieser sogenannte Heil- und Kostenplan ist maßgeblich für die anteilige Berechnung der Festzuschüsse.

Seit Oktober 2020 liegt die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen bei 60 Prozent der Regelversorgung. Sollten Sie in den vergangenen Jahren Ihr Bonusheft geführt und über jährliche Zahnarztbesuche Stempel gesammelt haben, erhalten Sie mit fünf Stempeln 65 Prozent Kostenübernahme, mit zehn Stempeln 75 Prozent.

Sie erhalten die Regelversorgung ohne Eigenanteil, wenn sie Geringverdiener sind, Bafög oder Arbeitslosengeld II beziehen.

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