
Am besten ist es zweifellos, die eigenen Zähne zu erhalten und zwar lebenslang. Tritt allerdings trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Zahnerhaltung die Situation ein, dass ein oder mehrere Zähne dennoch entfernt werden müssen, so ergibt sich sofort die Frage, wie weiter mit der Lücke.
Eine Zahnlücke kann als Lücke belassen werden, eine primär zwar kostenfreie Option, die ungünstige Kompensationsleistungen der Natur (Kippung der Nachbarzähne und Elongation der Gegenzähne in die Lücke hinein) sowie kaufunktionelle und ästhetische Beeinträchtigungen zur Folge hat.
Neben dem sogenannten kieferorthopädischen Lückenschluss, d.h. der langwierigen Regulierung mittels kieferorthopädischer Apparaturen, stehen alle konventionellen Zahnersatzvarianten zur Verfügung. Dabei kommen in Abhängigkeit von der Lückengebisssituation verschiedene Formen von herausnehmbarem Zahnersatz zum Einsatz, die von Patienten meist nicht gewünscht werden, weil solche Zahnprothesen bezüglich des Tragekomforts (kein sicherer Halt, keine volle Kauleistung) nicht selten Einschränkungen bedingen und außerdem psychologische Probleme auslösen können. Beim festsitzenden Zahnersatz (Zahnbrücke) müssen der Lücke benachbarte natürliche Zähne beschliffen werden, um überkront und als Pfeiler für die Brücke genutzt werden zu können. Durch diese Beschleifaktion kann es zu einer irreversiblen Schädigung des Nervs des beschliffenen Zahnes kommen, was zusätzliche Konsequenzen hat. Bei allen konventionellen Zahnersatzverfahren wird nur die Zahnkrone nicht aber die Wurzel ersetzt.
Bei der implantatprothetischen Rehabilitation werden Krone und Wurzel des verloren gegangen Zahnes ersetzt; so kommt man der Natur am nächsten, denn Implantatzähne sehen aus und funktionieren wie eigene Zähne.
Das Einbringen des/der Titan– oder Zirkonoxid-Implantate in den Knochen ist einer kleiner chirurgischer Eingriff der meist in örtlicher Betäubung durchgeführt wird. Sind bestimmte Voraussetzungen gegeben, kann eine sog. Sofortimplantation vorgenommen werden, d.h. in das Weichteil- / Knochenfach, in dem die Wurzel des natürlichen Zahnes gesteckt hat, wird unmittelbar nach der Zahnextraktion ein Implantat eingebracht. Erfolgt die Implantation nach Abheilung der Extraktionswunde, wird der Kieferknochen i.d.R. freigelegt, um das Implantat setzen zu können. Reicht das ortständige Knochenangebot nicht aus, um ein Implantat sicher fixieren zu können, machen sich zusätzliche Knochenaufbaumaßnahmen erforderlich. Nachdem das Implantat fest eingeheilt ist, wird es wie eine neue Zahnwurzel mit einem Aufbau versehen und dient als Halte- und Stützelement für Implantatzahnersatz.
Mit Implantaten gelingt es heute, funktionell sicheren, zuverlässigen, langfristig beständigen Zahnersatz auch in ästhetisch anspruchsvollen Regionen des Frontzahnbereiches zu gewährleisten und so Lebensqualität zurückzugewinnen. Es handelt sich dabei um Hightech-Medizin mit Hightech-Produkten, so dass man sich als Patient bei Spezialisten lassen sollte, die über die notwendige Expertise verfügen. Auch bei implantatprothetischen Rehabilitationen zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen den gesetzlich festgelegten Festzuschuss.