
Zunächst muss man wissen, dass grundsätzlich die meisten implantologischen Eingriffe problemlos in Lokalanästhesie (örtlicher Schmerzausschaltung) durchgeführt werden.
Unter der so genannten örtlichen Betäubung lässt sich zwar in den meisten Fällen eine schmerzfreie Behandlung durchführen, sie kommt allerdings auch an ihre Grenzen.
So können lange und aufwändige Behandlungen unter örtlicher Betäubung den Patienten erheblich belasten. Die Lokalanästhesie kann dem Patienten auch nicht die Angst nehmen.
Immer mehr Patienten wünschen sich aber eine angst- und schmerzfreie Behandlung.
Bei zahnärztlichen Behandlungen werden daher in den letzten Jahren zunehmend Maßnahmen zur Beruhigung oder leichten Sedierung des Patienten eingesetzt.
Insbesondere die Lachgasbehandlung erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Da Lachgas aber keine ausreichende Schmerzstillung ermöglicht wird es mit örtlichen Betäubungsverfahren kombiniert. Für die höheren Anforderungen der Implantatchirurgie ist die Lachgasbehandlung kritisch zu sehen.
Bewährt hat sich hier die Kombination aus Schmerzfreiheit und Angstlösung, wie Sie durch den sogenannten `Dämmerschlaf´ erreicht werden kann.
Neben der örtlichen Betäubung wird dem Patienten dabei über eine Armvene ein Beruhigungsmittel verabreicht.
Bei einigen Patienten kann die implantatchirurgische Behandlung aus unterschiedlichen Gründen nur in einer so genannten `Vollnarkose´ erfolgen. Dies kann an der Schwierigkeit des Eingriffes, an Umfang und Dauer des Eingriffes aber auch an anderen Ursachen liegen. So stellt bei ängstlichen oder traumatisierten Patienten die Allgemeinanästhesie häufig das sicherste Verfahren dar. Wenn Ihr Chirurg oder Ihre Chirurgin in Ihrem Falle die Indikation zu einer Behandlung in Allgemeinanästhesie stellt, werden Ihnen die Gründe dafür genau erläutert.
In der Regel werden alle Leistungen, die mit einer Überwachung des Patienten einhergehen müssen, von Änästhesisten erbracht. Welches Narkoseverfahren in Ihrem Falle zum Einsatz kommen wird, entscheidet gemeinsam mit Ihnen Ihr Behandlerteam. Dabei kommen heute verschiedene Verfahren zum Einsatz, die Ihrer individuellen Situation angepasst werden können: etwa die intravenöse Intubationsnarkose, die Maskennarkose, der Dämmerschlaf oder andere. Diese Narkoseverfahren werden häufig eingeleitet und dann mit einer örtlichen Schmerzausschaltung kombiniert. Dies hat den Vorteil, dass im Eingriff durch die Schmerzausschaltung weniger Narkosemittel gebraucht werden oder auch nach Ende der Narkose zunächst keine Schmerzen bestehen.
Sie erhalten genaue Verhaltensrichtlinien, z.B. in Hinblick auf die Nüchternheit vor dem Eingriff oder die Einschränkung Ihrer Verkehrs- und Geschäftstüchtigkeit nach dem Eingriff.