Private Krankenversicherung

Vergleich, Test, Kosten, Empfehlung

Eine private Krankenversicherung (PKV) geht weit über das Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus und bietet eine umfangreichere, genauere und individuellere medizinische Versorgung.

Wissenschaftlich fundiert
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Alle Inhalte sind von ECDI Ärzten verfasst. Die Texte entsprechen den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien.

Kurze Wartezeiten, Erstattung hochwertiger Zahnersatzleistungen und eine Chefarztbehandlung sind nur einige von vielen Vorteilen, die privat versicherte Patienten genießen.

Folgende Personengruppen können eine private Krankenversicherung abschließen:

  • Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen jährlichen Brutto-Einkommen über der Jahresentgeltgrenze von 57.600 Euro (Stand 2017)
  • Beamte bzw. Beamtenanwärter
  • Studenten
  • Kinder
  • Freiberufler
  • selbstständig Tätige

Wichtige Hinweise zum Abschluss einer PKV

Der Leistungsumfang innerhalb des Versicherungsvertrages kann vom Patienten selbst individuell gestaltet und auf seine Bedürfnisse angepasst werden. Wer beispielsweise Wert auf eine stationäre Unterbringung in einem Einbettzimmer legt, kann das in seinen Tarif integrieren.

Neben zusätzlichen Diagnose- und Behandlungsmethoden kommen privat versicherten Patienten hervorragende medizinische Produkte und eine intensivere ärztliche Betreuung zugute.

Der Patient kann das Preis-/Leistungsverhältnis durch eigenständige Gestaltung des Tarifs mitgestalten und somit den Vertrag seinen persönlichen und medizinischen Bedürfnissen anpassen.

Die Selbstbeteiligung des Versicherten variiert je nach Vertrag und gibt an, bis zu welchem Rechnungsbetrag die Kosten erstattet werden. Grundsätzlich gilt, dass sich durch eine höhere Selbstbeteiligung Kosten für Arztbesuche sparen lassen. Das heißt, vor allem junge, gesunde Patienten, bei denen seltene Arztbesuche absehbar sind, sollten einen Vertrag mit hoher Selbstbeteiligung wählen.

Aber Vorsicht: Zu hoch sollte sie auch nicht ausfallen, da der Arbeitgeber sich zwar an den Kosten des Versicherungsbeitrages beteiligt, nicht jedoch an den Kosten der Selbstbeteiligung.

Die Beitragshöhe wird im Wesentlichen vom Alter und Gesundheitszustand des Patienten bestimmt. Hier gilt deshalb der Grundsatz: Je früher der Vertrag im gesunden Zustand abgeschlossen wird, desto niedriger sind die Beitragskosten.

PKV-Leistungen im Überblick

Zahnmedizinische Behandlung

Zahnärztliche Behandlungen treffen früher oder später jeden Menschen. Besonders im fortgeschrittenen Alter sind die meisten Patienten auf Zahnersatz angewiesen, der oft hohe Kosten verursacht und im Falle einer gesetzlichen Versicherung zum Großteil vom Patienten selbst getragen werden muss. Leistungsstarke private Tarife erstatten teure Behandlungen und hochwertigen Zahnersatz zu 80 bis 100 %, oft sogar dann, wenn der Zahnarzt einen höheren als den 3,5-fachen Satz verlangt.

Wichtig ist die Beachtung der sogenannten Zahnstaffel. Sie gibt die Höchstsumme der zu erstattenden zahnmedizinischen Leistungen an und fällt in den ersten Jahren noch um einiges geringer aus. Darum gilt auch hier: Je früher die Versicherung abgeschlossen wird, desto mehr Kosten können langfristig gespart werden.

Ambulante Behandlung

Sowohl für fachärztliche als auch gemeinärztliche ambulante Behandlungen werden von den meisten privaten Versicherern 100 % der Leistungen übernommen. Das schließt in den meisten Fällen die komplette Erstattung aller rezeptpflichtigen Medikamente und die anteilige Bezuschussung von Sehhilfen mit ein.

Aber Vorsicht: Manche Tarife erstatten nur dann in vollem Umfang, wenn die Behandlung beim Facharzt vorher durch Überweisung des Hausarztes veranlasst wurde. Außerdem unterscheiden sich die Tarife in der Erstattung des jeweiligen Arzthonorars. Übersteigt diese den 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte, kann es sein, dass die Erstattung nicht im vollen Umfang geleistet wird. Das sollte bei der Tarifwahl dringend berücksichtigt werden.

Stationäre Behandlung

Bei mehrtägigem Krankenhausaufenthalt bietet die private Krankenversicherung ebenfalls große Vorteile. Sie können Ihre Behandlung von einem Spezialisten oder vom Chefarzt durchführen lassen. Da diese oft einen Abrechnungssatz von 3,5 oder höher fordern, sollten Sie hier sichergehen, dass Ihr Tarif auch diese höheren Sätze abdeckt. Weiterhin kann ein Einbettzimmer für mehr Ruhe in Anspruch genommen werden.

Rückerstattung der Beiträge

Werden für einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen vom Versicherten in Anspruch genommen, können – abhängig vom Tarif – Beiträge auch zu einem Teil zurückgezahlt werden. Hier wird zwischen garantierten und variablen Beitragsrückerstattungen unterschieden. Garantierte Erstattungen sind feststehend, variable Erstattungen ändern sich je nach Geschäftsergebnis der Versicherungsgesellschaft.
In manchen Tarifen wird auch ein gesunder Lebensstil belohnt. So wird etwa bei regelmäßiger sportlicher Betätigung oder Halten des Normalgewichts ein Bonus ausgezahlt.

Krankentagegeld

Bei längerer Krankheit verlieren viele Patienten ihr Einkommen. Die gesetzliche Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer gilt nur für bis zu sechs Wochen. Hier schafft das tariflich gezahlte Krankentagegeld einen Ausgleich.

Besonders für Freiberufler und Selbstständige spielt das Krankentagegeld eine existenzielle Rolle, da sie keine gesetzliche Lohnfortzahlung erhalten.

Versicherungsvergleich

Aufgrund der Fülle der Angebote und Inhalte der verschiedenen PKV-Tarife ist es sinnvoll, sich einen vergleichenden Überblick nach den persönlichen Bedürfnissen erstellen zu lassen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, kann zwar bei Zahnersatz und für Implantate mit einer gewissen Übernahme der Zahnimplantat Kosten rechnen: Es handelt sich um Festkostenzuschüsse im Rahmen der sogenannten Regelversorgung. Bestimmte Vorsorgeleistungen, die Implantatpatienten besonders betreffen – wie etwa die professionelle Zahnreinigung (PZR) – tragen die gesetzlichen Kassen allerdings nicht.

Was bedeutet Regelversorgung?

Im Prinzip geht es dabei nur um die Kosten für die Wiederherstellung der grundlegenden Funktionalität des Gebisses (also das Kauen). Ergibt der Befund, dass der Patient eine Brücke braucht, die einen fehlenden Backenzahn ersetzen soll, erstattet die Kasse nur die Kosten, die für die günstigste – und entsprechend einfachste – Variante anfallen. Eine Keramikverblendung der Brücke oder ein Anteil aus Edelmetall etwa würden dabei nicht berücksichtigt. Allerdings können die Kassen einen Zuschuss in dieser Höhe statt für eine Brücke auch für ein Zahnimplantat plus Zahnkrone gewähren, und zwar für die Kronenversorgung, die entsprechend dem Befund die Zahnlücke schließt.

Wie hoch ist der Regelzuschuss?

Das hängt von den sozialen Verhältnissen und dem Inhalt des Bonushefts ab. Ist der Patient zum Beispiel zehn Jahre lang regelmäßig zur Kontrolluntersuchung gegangen und wurde dies entsprechend dokumentiert, liegt der Bonus um ein Drittel höher als ohne Nachweis. Bei fünf Jahren sind es 20 Prozent mehr. Damit es keine böse Überraschung gibt, sollten Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung diesen Aspekt unbedingt beachten.

Viele Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen haben Zahnzusatz- oder Zahnersatz-Versicherungen abgeschlossen, die allerdings meist bei weitem nicht alle Behandlungskosten übernehmen.

Private Krankenversicherung

Patienten mit privater Krankenversicherung bekommen eine auf Basis der gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erstellte Kostenabrechnung. Weil die Versorgung mit Zahnimplantaten ebenso wie die Versorgung mit Zahnersatz in der Gebührenordnung erfasst ist, gehören beide zum Leistungskatalog von Privatkassen.

Allerdings führt ein recht unübersichtliches System unterschiedlicher Tarife oft zu Irritationen: Privatversicherte, die seit vielen Jahren Mitglied derselben Kasse sind, können in der Regel mit einer komplikationslosen Kostenerstattung der Behandlung rechnen. Später abgeschlossene Versicherungsverträge enthalten aber oft kompliziertere Tarifvarianten, die durchaus keine komplette, sondern nur eine teilweise Übernahme der Behandlungskosten beinhalten – und zwar unabhängig vom Tarif.

Sachkostenlisten für Zahnersatz-Erstattung

Probleme können vor allem dann auftreten, wenn es um Kosten für Zahnersatz geht. Die privaten Kassen berufen sich dabei auf ihre Sachkostenlisten, die meist von den realen Kosten für erbrachte labortechnische Leistungen abweichen.

Patienten mit älteren Versicherungsverträgen sollten sich bei einer Vertragsänderung daher genau informieren, welche Leistungen neue Tarife bzw. geänderte Vertragskonditionen beeinhalten.

Behandlungsplan anfordern und einreichen

Vor Behandlungsbeginn empfiehlt es sich, auf der Grundlage der besprochenen Therapie einen ausführlichen und nachvollziehbaren Behandlungsplan bei der privaten Krankenkasse einzureichen, den der Patient von seinem Zahnarzt / Arzt bekommt. Wichtig ist, dass der Plan die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berücksichtigt und, dass die Abrechnung entsprechend erfolgen kann.

Eine eventuelle Überschreitung der üblichen Steigerungsätze (3,5-facher Satz) muss gesondert begründet werden. Bei der Kostenerstattung hält sich die Kasse in der Regel an die tariflichen Vereinbarungen. In der Regel erfolgt dann die Erstattung der Kosten durch den privaten Krankenversicherer anhand der tariflichen Vereinbarung.

Eingeschränkte Kostenübernahmen

Im Zusammenhang mit Beihilfen kommt es häufig zu eingeschränkten Kostenübernahmen bei einer Abrechnung nach Gebührenordnung. Patienten sollten diese Vertragsdetails im Vorfeld genau prüfen.

Nicht auszuschließen ist auch die Verweigerung bestimmter einzelner Leistungen durch Krankenkassen und Erstattungsstellen, obwohl die Rechnungen korrekt nach GOÄ und GOZ erstellt wurden. In solchen Fällen unterstützen die behandelnden Zahnärzte und Ärzte die berechtigten Forderungen ihrer Patienten.

Der Behandlungsvertrag wird allerdings zwischen Patient und behandelndem Arzt abgeschlossen. Daher ist der Patient in der Verantwortung: Unabhängig von der Erstattung durch Dritte ist er zur Begleichung einer korrekt erstellten Rechnung verpflichtet.

Private Krankenversicherungen im Test

Einer der vielen Vorteile einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist das ausgewählte Angebot an Leistungen, das man sich als Kunde maßgeschneidert zusammenstellen kann. So gibt es beispielsweise günstige Tarife, die nur die Basisleistungen beinhalten und Premiumtarife, die eine hochwertige Kostenerstattung bieten.

Die Freiheit bei der Wahl des richtigen Tarifs kann aber aufgrund der Fülle des Angebotes auch schnell zu einer großen Herausforderung werden. Um sich einen allgemeinen Überblick über die Versicherungsunternehmen und deren Tarife machen zu können, sind die jährlich erscheinenden Untersuchungen von Stiftung Warentest, des Deutschen Instituts für Service-Qualität (DISQ) oder Focus-Money zum Abschneiden der Versicherer hilfreich und werden im Folgenden vorgestellt.

Zu beachten ist bei diesen Tests immer, dass sie keine individuelle Empfehlung geben können, da sie ihre Vergleiche und Bewertungen an einem selbst definierten Modellkunden testen und somit nicht vollständig die Realität abbilden.

FAQs zum Thema Private Krankenversicherung

Wie teuer ein Tarif ist, richtet sich in erster Linie nach den Leistungen, die er beinhaltet. Den Umfang dieser Leistungen bestimmen Sie als Patient selbst. Sie können sich durch einen Vergleichsrechner den auf Ihre Bedürfnisse am besten abgestimmten Tarif suchen lassen und so auch nach der Höhe der Beiträge filtern.

Eine Methode, um Beiträge zu senken, ist die Wahl eines Vertrages mit einer höheren Selbstbeteiligung. Dadurch sinkt die Höhe der monatlichen Beitragskosten. Das ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler lohnend. Als Arbeitnehmer jedoch ist hier genaueres Hinschauen gefordert, da der Arbeitgeber zwar die Hälfte des monatlichen Beitrages übernimmt, aber keine Kosten an der Selbstbeteiligung.

Der PKV-Basistarif wurde am 01.01.2009 vom Gesetzgeber eingeführt und ist ein Produkt, das Abhilfe für bestimmte Sonderfälle bei Privatversicherten schaffen soll. Tritt der Fall auf, dass einem Privatversicherten ein interner Tarifwechsel nicht weiterhilft und auch nicht die Möglichkeit der Rückkehr in eine gesetzliche Krankenkasse besteht, kann ein Basistarif gewählt werden. Dieser ist an die Leistungen und Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst und bietet somit nicht das hochwertige Schutzpaket der typischen PKV-Tarife.

Eine Gesundheitsprüfung ist für den Wechsel in den Basistarif nicht notwendig. Und: Ist der Versicherte älter als 55 Jahre, muss der Anbieter der PKV dem Wunsch des Patienten auf einen Wechsel in den Basistarif immer nachkommen. Der Abschluss von Zusatzversicherungen und die Selbstbeteiligung sind auch im Basistarif möglich.

Wie hoch sind die Beiträge im PKV-Basistarif?

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die Höhe des Beitrages im PKV-Basistarif grundsätzlich abhängig vom Alter des Versicherten. Die Beitragshöhe setzt sich zusammen aus dem Höchstbeitrag der GKV plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen, beträgt aber maximal 682,95 Euro pro Monat (Stand 2017). Die zu zahlende Summe bleibt in der Höhe bestehen, auch wenn z.B. das Einkommen des Versicherten im Rentenalter sinkt.

Lassen sich mehrere Personen in demselben PKV-Basistarif versichern?

Nein. Jede versicherte Person muss ihren eigenen Beitrag zahlen. Das gilt auch für Ehepaare. Für Kinder und Jugendliche werden gesonderte Beiträge erhoben. Diese fallen geringer aus und liegen derzeit bei ungefähr 250 Euro pro Monat.

Hier unterscheidet sich der Basistarif von der gesetzlichen Krankenversicherung, in der Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen stets beitragsfrei mitversichert sind.

Sie sind gesetzlich versichert und können oder wollen nicht in eine private Versicherung wechseln, möchten aber trotzdem den Leistungsumfang einer PKV in Anspruch nehmen? Dann können Sie durch Zusatzversicherungen Ihre Leistungen aufstocken. So lassen sich beispielsweise Medikamenten- und Behandlungskosten, eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder Zahnzusatzleistungen einfach durch weitere zu buchende Tarife abdecken.

Ist eine Rückkehr von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?

Ja. Dafür muss Ihr Einkommen wieder dauerhaft unter der Versicherungspflichtgrenze liegen. Das bedeutet konkret, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als 4.800 Euro pro Monat betragen muss. Auch wenn Sie sich arbeitslos melden, werden Sie vom Arbeitsamt gesetzlich versichert.

Was sind die Voraussetzungen für einen Wechsel von der PKV in die GKV?

Wenn Sie Angestellter sind, können Sie nur wechseln, wenn ihr Gehalt für mindestens ein Jahr unter der geltenden Versicherungspflichtgrenze von 57.600 Euro liegt.

Als Freiberufler oder Selbstständiger gelingt der Wechsel in der Regel nur, wenn Sie ein Angestelltenverhältnis eingehen und ein Gehalt beziehen, das unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Ab einem Alter von über 55 Jahren ist der Wechsel in der Regel nicht mehr möglich.

Ein solcher Wechsel kann durchaus sinnvoll sein, z.B. bei nicht nachvollziehbaren Beitragserhöhungen. In diesem Fall kann sogar ein sofortiger Wechsel ohne das Einhalten von Kündigungsfristen erfolgen. Auf folgende Punkte sollten Sie allerdings vor einem Wechsel besonders achten:

Ihr Eintrittsalter für den neuen Tarif ist nun ein höheres und somit werden in der Regel auch höhere Beiträge im neuen Vertrag verlangt. Generell lässt sich sagen, dass bei einem Wechsel zu einem Tarif mit denselben Leistungen die Beiträge etwa 5 bis 15 % höher ausfallen als die bisherigen Beiträge.
Weiterhin wird bei einem Anbieterwechsel in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt. Sind seit der letzten Prüfung Erkrankungen hinzugekommen, kann das die Beiträge stark erhöhen beziehungsweise der Beitritt vom neuen Anbieter sogar abgelehnt werden.

Man sollte auch auf die bereits gebildeten Altersrückstellungen im alten Vertrag achten. Findet der Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen statt, muss ein Teil dieser Rückstellungen eingebüßt werden. Wird innerhalb derselben Versicherung zu einem anderen Tarif gewechselt, ist dies meist ohne Verluste möglich.
Besondere Vorsicht ist bei einem Wechsel zu einem scheinbar besonders günstigen Tarif gegeben. Hier ist häufig mit enormen Beitragserhöhungen zu rechnen.

Muss ich auch im hohen Alter dieselbe Beitragshöhe in der PKV zahlen?

Ein Teil Ihrer Beiträge als privat Versicherter werden bis zu Ihrem 60. Lebensjahr zurückgelegt. Damit bleiben Ihre Beitragszahlungen im Alter relativ stabil und können sogar sinken.

Wenn Sie im Alter zusätzlich sparen wollen, können Sie in einen günstigeren Standardtarif wechseln. Dieser muss per Gesetz von jeder PKV angeboten werden und deckt mindestens die Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung ab. Eine andere Möglichkeit wäre, bestimmte Leistungen, auf die Sie in Ihrem Tarif verzichten können, aus diesem zu entfernen. Das könnte z.B. das Anrecht auf Unterbringung in einem Einzelzimmer im Rahmen einer stationären Behandlung sein.

Ja, Ihr Arbeitgeber beteiligt sich mit einem steuerfreien Zuschuss an Ihrem Versicherungsbeitrag. Dieser Zuschuss ist auf 50 % der Versicherungsprämie begrenzt. Oft beträgt er auch genau die Hälfte des Beitrages, es sei denn, die Beiträge sind überdurchschnittlich hoch. In diesem Fall muss der Versicherte mehr als 50 % der Kosten selbst tragen.

Die Höhe und der Umfang der Leistungen spielen bei der Zuschussberechnung keine Rolle. Auch die Höhe einer eventuellen, vertraglich festgelegten Selbstbeteiligung des Patienten ist nicht entscheidend für den Zuschuss. Dieser bemisst sich nur nach der monatlichen Beitragshöhe.

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Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder –behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Die Beantwortung individueller Fragen durch unsere Experten ist nur über die Arztsuche möglich. Mehr Informationen finden Sie in unserem Haftungsausschluss für Gesundheitsthemen.

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