Kieferorthopädische Behandlungen werden vor allem im Kindes- und Jugendalter notwendig und nehmen in unserer Gesellschaft an Bedeutung immer mehr zu. Fast jedes zweite Kind trägt heutzutage eine Zahnspange. Ohne den entsprechenden Zahnzusatztarif, kann es schnell teuer werden, da die Gesetzliche Krankenkasse in vielen Fällen keine Kosten erstattet.
Um den optimalen Schutz mit einem stimmigen Preis-/Leistungsverhältnis für sich oder Ihr Kind zu erreichen, sollten Sie einige wichtige Aspekte beachten, die im Folgenden näher beleuchtet werden.
Kieferorthopädische Indikationsgruppen
Zur Einstufung des kieferorthopädischen Behandlungsbedarfs wurden im Jahr 2002 die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) eingeführt. Der vom Zahnarzt erhobene Befund wird einer dieser 5 Gruppen oder auch Behandlungsgrade zugeordnet. So wird festgestellt, welchen Leistungsanspruch der Patient von der Gesetzlichen Krankenkasse erhält.
Die Gruppen stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
Gruppe 1:
- leichte Zahnfehlstellungen
- Behandlung aus ästhetischen Gründen häufig erwünscht
- Beispiel: obere Schneidezähne stehen zu weit vor den unteren (bis zu 3 mm)
Gruppe 2:
- leichte bis moderate Zahnfehlstellungen
- Behandlung häufig aus medizinischer Sicht notwendig
- Beispiel: fehlender Kontakt zwischen Ober- und Unterkieferschneidezähnen mit einem Abstand von 1 bis 2 mm (offener Biss)
Gruppe 3:
- ausgeprägte Zahnfehlstellungen
- Behandlung erforderlich
- Beispiel: Platzmangel im Gebiss von mehr als 3 mm
Gruppe 4:
- stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen
- Behandlung dringend erforderlich
- Beispiel: Durchbruchstörungen von Zähnen (außer Weisheitszähne)
Gruppe 5:
- sehr stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen
- Behandlung unbedingt erforderlich
- Beispiel: Entwicklungsstörungen, wie z.B. Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte
Die Gesetzliche Krankenkasse bezuschusst nur Behandlungen in KIG 3 – 5. Geringe und moderate Zahnfehlstellungen sind jedoch weitaus häufiger in der Bevölkerung und werden vor allem aus ästhetischer Sicht oft als störend und behandlungsbedürftig empfunden. Der Abschluss eines Zahnzusatztarifs ist oft aufgrund genau solcher Fälle eine sinnvolle Maßnahme.
Ab welchem Alter sollte ich mein Kind versichern?
Ein Großteil der Eltern schließt eine Zahnzusatzversicherung für ihr Kind erst zu spät ab, und zwar genau dann, wenn die Probleme schon aufgetreten sind und die Versicherung die Kosten nicht mehr erstatten würde. Deshalb lautet der Grundsatz: Je früher, desto besser!
Der ideale Zeitpunkt liegt vor dem 34. Lebensmonat, da hier die erste zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung bei Kindern durchgeführt wird.
Seit Juli 2016 sind die U-Untersuchungen für Kinder auch auf zahnärztliche Untersuchungen erweitert worden und stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
U5 | 6.-7. Lebensmonat | Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut |
U6 | 10.-12. Lebensmonat | Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut |
U7 | 21.-24. Lebensmonat | Abklärung von Auffälligkeiten im Kieferwachstum an Zähnen und Schleimhaut |
U7a | 34.-38. Lebensmonat | zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung |
U8 | 46.-48. Lebensmonat | zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung |
U9 | 60.-64. Lebensmonat | zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung |
Empfehlungen:
Um den passenden Tarif zu finden, sollten Sie einen genauen Vergleich über die einschlägigen Vergleichsportale anstellen. Dafür müssen Sie ein paar Fragen zu Alter und Zahnstatus beantworten und bekommen anschließend eine detaillierte Gegenüberstellung aller für Sie oder Ihr Kind relevanten Tarife.
Bei einem Tarif für Ihr Kind sollten Sie unbedingt darauf achten, dass neben der Erstattung für kieferorthopädische Leistungen auch Zahnbehandlungen (z.B. Kunststofffüllungen) und Prophylaxemaßnahmen (z.B. Fissurenversiegelung) abgedeckt werden, da diese Behandlungen häufig im Kindes- und Jugendalter notwendig werden.
Im Folgenden haben wir Ihnen unsere Empfehlung für zwei preis-/ leistungsstarke Verträge zusammengestellt.
Gesellschaft | UKV | inter | |
Tarif | ZahnPRIVAT Premium | QualiMed Z90 + Zpro | |
Zahnbehandlung, Kunststofffüllungen, Versiegelung | 90% | 100% | |
Zahnersatz | 90% | 75-90% | |
Erstattung für KFO/Zahnspangen | KIG 1-2 | 90% | 80% |
KIG 3-5 | 90% | 80% | |
Begrenzungen | KIG 1-2 | 90% von 4000,- € | unbegrenzt |
KIG 3-5 | 90% von 4000,- € | bis 500 Euro Kiefer | |
Höchstgrenzen in den ersten Jahren | 1. Jahr 900.- € 1.-2. Jahr 2700,- € 1.-3. Jahr 5400,- € 1.-4. Jahr 8100,- € |
1. Jahr 750.- € 1.-2. Jahr 1500.- € 1.-3. Jahr 3000.- € jeweils pro Tarif |
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unsichtbare Zahnspangen, z.B. transparente Aligner (Clear Aligner, Invisalign) | KIG 1-2 | ja | ja |
KIG 3-5 | ja | ja | |
innenliegende Zahnspangen (Lingualtechnik) | KIG 1-2 | ja | ja |
KIG 3-5 | ja | ja | |
Mini-Brackets | KIG 1-2 | ja | ja |
KIG 3-5 | ja | ja | |
Kunststoff- bzw. Keramikbrackets | KIG 1-2 | ja | ja |
KIG 3-5 | ja | ja | |
farblose Bögen | KIG 1-2 | ja | ja |
KIG 3-5 | ja | ja | |
festsitzende Retainer, auf der Zahninnenseite geklebter Metallbogen | KIG 1-2 | ja | ja |
KIG 3-5 | ja | ja | |
kieferorthopädische Funktionsanalyse | KIG 1-2 | ja | ja |
KIG 3-5 | ja | ja | |
professionelle Zahnreinigung während der Zahnspangenzeit | KIG 1-2 | 90% von max. 120,- €/Jahr | 1 x pro Jahr |
KIG 3-5 | 90% von max. 120,- €/Jahr | 1 x pro Jahr | |
Weitere Prophylaxemaßnahmen, wie z.B. Fissurenversiegelung | KIG 1-2 | 90% von max. 120,- €/Jahr | ja |
KIG 3-5 | 90% von max. 120,- €/Jahr | ja | |
Besteht ein Preis-/Leistungskatalog | nein | nein | |
Altersgrenze für KFO-Behandlungen | 19. Lebensjahr | 18. Lebensjahr, danach nur 50% | |
Monatsbeitrag | 19,72 € | 10,30 € |